Häufige Fragen und Antworten
Wer hat Anspruch auf eine Vorsorge-, Rehamaßnahme für Mütter?
Mütter in aktiver Erziehungsverantwortung sowie Frauen, die sich um Angehörige sorgen bzw. pflegen haben einen Anspruch auf eine Kur. Voraussetzung ist, dass Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Reha-Maßnahme attestiert.
Wie läuft das Antragsverfahren?
Wenn es für Sie an der Zeit ist bzw. wenn Ihre Ärztin, Ihr Arzt die Durchführung einer Vorsorge- oder Rehamaßnahme empfohlen hat, nehmen Sie Kontakt mit uns auf (Telefon/Mail). Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an eine der 1000 bundesweiten Beratungsstellen des Müttergenesungswerks in Ihrer Nähe. Sie erhalten neben vielen Informationen rund um die Kur ein (Muster)Attestformular für Ihre Ärztin, Ihren Arzt und eine Anmeldung für die Kurklinik. Wir, oder die Kurberaterin vor Ort unterstützen Sie gerne mit wichtigen Tipps in der Beantragung. Sind die Unterlagen ausgefüllt, stellen Sie oder Ihre Kurberaterin den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Es ist sinnvoll den Kurantrag über uns oder eine Beratungsstelle einzureichen, damit die Unterlagen vor Antragstellung auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden. Sobald Sie Nachricht über die Entscheidung Ihrer Krankenkasse haben, setzen Sie sich mit uns, oder Ihrer Kurberaterin in Verbindung. Wir reservieren Ihnen gerne einen Platz vorab auch wenn die Kostenzusage noch aussteht.
Wie trägt die Kosten der Kur?
Mit der schriftlichen Genehmigung übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die Kurmaßnahme (Unterbringung, Verpflegung, medizinische und psychologische Versorgung). Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von aktuell zehn Euro pro Tag zahlen Sie selbst (außer bei Vorlage der Zuzahlungsbefreiung).
Die Fahrtkosten bezahlen Sie zunächst selbst. Nach Abschluss der Kur bekommen Sie diese anteilig erstattet. Für Beihilfe-und Privatversicherte gelten andere Regelungen. Bitte erfragen Sie diese bei Ihrer Beihilfe bzw. privaten Krankenversicherung.
Meine Kur wurde abgelehnt – was soll ich tun?
Lassen Sie sich nicht entmutigen und legen Sie Widerspruch ein. Wir oder die Kurberatungsstelle in Ihrer Nähe unterstützen Sie dabei.
Was passiert mit meinen Kindern?
Für Kinder unter 12 Jahren besteht ein Anspruch auf unterstützende Familienpflege. Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Muss ich für die Kur Urlaub nehmen?
Für die Zeit des stationären Aufenthaltes sind Sie von Ihrer Arbeit freigestellt. Sie müssen dafür keinen Urlaub nehmen. Für ein gutes Miteinander empfiehlt sich die frühzeitige Information Ihrer Arbeitgeberin, Ihres Arbeitgebers.
Was kann ich sonst noch für mich tun?
Viele Krankenkassen bieten Kurse zu den Themen Ernährung, Bewegung und Stressbewältigung an. Diese werden zum größten Teil erstattet und können begleitend zur Kur sinnvoll sein.